Zweitwohnsitz Österreich: Worauf Sie beim Immobilienkauf achten sollten

Der Zweitwohnsitz in Österreich bietet Ihnen zahlreiche Vorteile – sei es als exklusiver Rückzugsort, als Kapitalanlage oder für die berufliche Nutzung. Wenn Sie den Kauf einer Immobilie als Zweitwohnsitz rund um Schladming, in der Steiermark oder Ski Amadé in Erwägung ziehen, gibt es einige entscheidende Aspekte, die Sie für eine reibungslose Abwicklung und Nutzung berücksichtigen müssen.
Meldepflicht und Fristen für den Zweitwohnsitz in Österreich
In Österreich gilt eine allgemeine Meldepflicht für alle Wohnsitze. Wenn Sie einen Zweitwohnsitz in Österreich beziehen, müssen Sie diesen innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen wie den ausgefüllten Meldezettel und einen Lichtbildausweis bereitzuhalten.
Zweitwohnsitz Österreich vs. Freizeitwohnsitz/Ferienwohnung
Gerade in touristisch attraktiven Alpenregionen sind die Anforderungen an Immobilienkäufer hoch. Es ist essenziell, den Unterschied zwischen einem regulären Zweitwohnsitz der häufig als Nebenwohnsitz geführt wird, und einem Freizeitwohnsitz bzw. einer Ferienwohnung zu verstehen.
- Ein Zweitwohnsitz ist mit einem Lebensmittelpunkt verbunden, dient aber nicht als Hauptwohnsitz. Er wird beispielsweise aus beruflichen oder Studienzwecken regelmäßig genutzt.
- Eine Freizeitwohnung bzw. Ferienwohnung dient dagegen in der Regel rein touristischen oder Erholungszwecken und ist nicht mit einem ganzjährigen Wohnbedarf bzw. Lebensmittelpunkt verbunden.
In ihrem Flächenwidmungsplan legt die zuständige Gemeinde im Voraus fest, wie eine Immobilie genutzt werden darf. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass eine Immobilie nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden darf, sondern als Erstwohnsitz angemeldet und ganzjährig bewohnt werden muss. Ein Verstoß gegen die Widmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.
Die seltene Zweitwohnsitzwidmung (auch Freizeitwohnsitzwidmung genannt) erlaubt den Erwerb einer Ferienimmobilie, ohne dass der Eigentümer verpflichtet ist, die Immobilie ständig zu bewohnen oder touristisch zu vermieten. Sie bietet Ihnen die Freiheit, die Immobilie nach Ihren persönlichen Wünschen zu nutzen. Aufgrund dieser Flexibilität sind solche Immobilien sehr begehrt und nur selten auf dem Markt verfügbar.
Die Zweitwohnsitzsteuer in Österreich
Beim Erwerb des Zweitwohnsitzes Österreich ist in vielen Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten. Bei einer Nutzfläche von 100 m² beträgt die Abgabe beispielsweise maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr und wird je nach tatsächlicher Größe angepasst. In Schladming hat der Gemeinderat diesen Höchstbetrag festgelegt.
Bei Ihrer Budgetplanung sollten Sie auch die üblichen Nebenkosten wie Betriebskosten, Versicherungen sowie Kaufnebenkosten berücksichtigen. Planen Sie sorgfältig, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Lage und Infrastruktur
Die Lage spielt eine entscheidende Rolle für den Wert und die Attraktivität Ihres Zweitwohnsitzes Österreich.
- Alltagstauglichkeit: Achten Sie auf die Nähe zu wichtigen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten und Verkehrsverbindungen.
- Freizeitwert: Wenn Sie die Immobilie primär zur Erholung nutzen möchten, sind die Nähe zu Skipisten, Wandergebieten oder Radwegen ein Muss. Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel erhöht den Komfort.
Wartung und Pflege des Nebenwohnsitzes
Ein Zweitwohnsitz erfordert ebenso wie Ihr Hauptwohnsitz regelmäßige Instandhaltung. Gerade bei häufiger Abwesenheit ist es ratsam, Vorkehrungen zu treffen, um die Immobilie in einem einwandfreien Zustand zu halten. Durch die Beauftragung eines lokalen Hausmeisters oder eines Verwaltungsdienstes können Sie sicherstellen, dass alles in Ordnung ist und Sie Ihren Aufenthalt unbeschwert genießen können.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Suche nach Ihrem idealen Zweitwohnsitz rund um Schladming benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Kompetenz und unserem Engagement zur Seite!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zweitwohnsitz Österreich
Ein Zweitwohnsitz in Österreich ist eine Unterkunft, die zusätzlich zum Hauptwohnsitz genutzt wird. Er darf nicht der primäre Lebensmittelpunkt sein, kann aber für berufliche Zwecke, als Rückzugsort oder als Kapitalanlage dienen.
Sie müssen Ihren Zweitwohnsitz innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Ein Zweitwohnsitz ist mit einem Lebensmittelpunkt verbunden. Eine Ferienwohnung hingegen dient rein touristischen oder Erholungszwecken und ist nicht für den ganzjährigen Wohnbedarf vorgesehen. Welche Nutzung zulässig ist, legt die jeweilige Gemeinde fest.
Grundsätzlich dürfen EU-Bürger und Bürger aus dem EWR Immobilien in Österreich erwerben. Die Nutzung als Zweitwohnsitz ist jedoch durch die jeweilige Gemeindewidmung (z. B. ein Freizeitwohnsitzverbot) stark reglementiert und nicht immer zulässig.
In der Steiermark und somit auch in Schladming darf die Abgabe für Wohnungen mit einer Nutzfläche von bis zu 100 m² maximal 1.000 Euro pro Kalenderjahr betragen. Die Höhe der Abgabe wird je nach tatsächlicher Größe der Wohnung angepasst.
Sie benötigen einen ausgefüllten Meldezettel und einen amtlichen Lichtbildausweis. Unter Umständen sind weitere Nachweise erforderlich, beispielsweise eine Geburtsurkunde oder ein Nachweis des akademischen Grades.
Neben den Kaufnebenkosten entstehen laufende Kosten. Dazu zählen die Zweitwohnsitzsteuer, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Versicherungen und ggf. Kosten für die Hausverwaltung.
Wenn Sie die Immobilie entgegen der festgelegten Widmung nutzen, beispielsweise wenn Sie ein Haus mit Erstwohnsitzpflicht als reinen Zweitwohnsitz führen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

